Grundpflege nach SGB XI
Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen.
Dazu gehören:
- Körperpflege (Hilfe beim An- und Entkleiden, Waschen, Baden, Hautpflege, Inkontinenzversorgung, ect.)
- Ernährung (Hilfe beim Essen und Trinken, Verabreichung von Sondennahrung, ect.)
- Mobilität (Lagerung, Transfer, Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, Begleiten bei Aktivitäten, ect.)